Die meisten Pflegebedürftigen leben zu Hause und können für notwendige Unterstützung verschiedene Gelder von der Pflegekasse erhalten. Zwei Zuschüsse sind für viele besonders wichtig: das flexibel nutzbare Pflegegeld und die Pflegesachleistung für den Pflegedienst. Im Januar 2025 sind beide Leistungen erhöht worden.
Selbst wenn sich ein pflegender Angehöriger in einem privatwirtschaftlichen Insolvenzverfahren befindet, darf das Pflegegeld nicht gepfändet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.
Das Pflegegeld müsse 2023 um mindestens 10 % erhöht und das im Koalitionsvertrag festgelegte Entlastungsbudget auf den Weg gebracht werden – das sind die Forderungen des Leiters der DAK-Gesundheit Andreas Storm.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Eckpunkte für eine Pflegereform im kommenden Jahr ausgearbeitet. In dem 5-seitigen Konzept sind u. a. Entlastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige vorgesehen.