Hilfsmittel für zu Hause: Technische Lösungen erleichtern die Pflege

Hilfsmittel für zu Hause: Technische Lösungen erleichtern die Pflege

Es gibt viele Hilfsmittel, die Sie als pflegende Angehörige und Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied im Pflegealltag unterstützen können. Wir stellen Ihnen heute einige nützliche technische Hilfen für die Pflege daheim vor und erklären ihre Funktionsweise, Anwendungsbereiche und Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Eine pflegebedürftige Person wird mit einem Hilfsmittel aus dem Bett gehoben. Das erleichtert die Pflege.
GettyImages/herraez
Inhaltsverzeichnis
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    Hausnotruf: beliebt und erschwinglich

    Der Hausnotruf zählt wohl zu den bekanntesten Hilfsmitteln für die Pflege in den eigenen vier Wänden. Das Grundprinzip des klassischen Hausnotruf-Systems ist einfach: Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied hat stets einen Notfallknopf bei sich, oftmals als Halskette oder Armband. Tritt ein Notfall ein, drückt die Person den Knopf und – je nach System – werden Sie als Angehöriger oder eine Notrufzentrale benachrichtigt. Deren Mitarbeiter können den Absender üblicherweise über die Basisstation des Systems ansprechen und versuchen, herauszufinden, ob der Anruf eventuell versehentlich erfolgte oder tatsächlich ein Notfall vorliegt. Bestätigt der Hausnotruf-Inhaber einen Notfall oder antwortet nicht, wird von der Zentrale entweder ein Angehöriger benachrichtigt oder ein Rettungsteam geschickt.

    Kosten: Sie variieren stark, je nach System. Einfache Notrufknöpfe, die per App mit dem Smartphone eines Angehörigen verbunden sind, gibt es schon ab etwa 10 Euro, dazugehörige Apps sind teilweise sogar kostenlos. Bei aufwendigeren Systemen, bei denen eine Notrufzentrale einbezogen ist, fallen Anschaffungs- und Einrichtungskosten von etwa 10 bis 80 Euro an. Dazu kommen die monatlichen Unterhaltskosten von ca. 20 bis 30 Euro pro Monat. Mögliche Zusatzleistungen kosten üblicherweise jeweils 5 bis 25 Euro.

    Kostenübernahme: Notruf-Systeme gehören zu den technischen Pflege-Hilfsmitteln. Liegt ein Pflegegrad vor, und ist zu erwarten, dass eine Person in eine hilflose Lage gerät, beteiligt sich die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen mit einem monatlich festen Zuschuss von 25,50 Euro an einem Hausnotruf-System. Entscheiden Sie sich für Zusatzleistungen, gibt es dafür keine weitere Unterstützung.

    Zusatzleistungen für Hausnotruf-Systeme

     

    Schlüsselverwahrung oder Schlüsselsafe: Einige Systeme bieten die Möglichkeit, bei der Notrufzentrale einen Hausschlüssel zu hinterlegen. So können die Retter sich im Notfall schnell und unkompliziert Zugang zur Wohnung verschaffen. Alternativ können Sie bei einigen Anbietern einen Schlüsselsafe erwerben, der dann nahe der Haustür installiert wird und einen Wohnungsschlüssel enthält.

    Sturzsensoren: Bei einigen Hausnotruf-Systemen können Sie eine Sturzerkennung als Zusatzleistung buchen. Spezielle Sturz-Sensoren sind dafür in den Notrufknopf integriert, es gibt sie aber auch separat zu kaufen. Sie erkennen einen Sturz und senden automatisch einen Alarm an die Notrufzentrale oder an hinterlegte Kontakte.

    GPS-Ortung: Ein GPS-Tracker kann vor allem bei Menschen mit Demenz sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass sie eigenständig das Haus verlassen. So können Angehörige oder die Notrufzentrale nachvollziehen, wo sich der Pflegebedürftige befindet.

    Nähere Informationen zum Thema „Hausnotruf“ finden Sie in unserem Ratgeber.

    Hilfsmittel, Pflege-Hilfsmittel und doppelfunktionale Hilfsmittel

    Hilfsmittel sollen dabei helfen, eine Erkrankung oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen zählen etwa Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte oder Brillen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

    Pflege-Hilfsmittel dienen dazu, die pflegerische Versorgung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es wird unterschieden zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflege-Hilfsmitteln, z. B. Betteinlagen oder Einmalhandschuhen, und technischen Pflege-Hilfsmitteln, beispielsweise Notruf-Systeme, Hebegeräte, Lagerungshilfen oder Pflegebetten. Finanziert werden sie von der Pflegekasse.

    Es gibt auch sogenannte „doppelfunktionale Hilfsmittel“. Sie werden teilweise von der Krankenkasse, zum anderen Teil von der Pflegekasse erstattet.

    Die Doppelfunktion besteht in den zwei Aufgaben, die solche Hilfsmittel haben:

    • Sie unterstützen die Behandlung von Krankheiten, helfen bei Behinderungen oder verhindern, dass eine Behinderung schlimmer wird.
    • Sie erleichtern die Pflege, machen das Leben selbstständiger und lindern Beschwerden.

    Die Richtlinie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) regelt, welchen Prozentsatz jeweils die Pflege- und die Krankenkasse übernimmt.

    Ein Beispiel: Bei Mobilitätshilfen, die die Fortbewegung erleichtern, zahlt die Krankenkasse 54,5 % der Kosten, und die Pflegekasse übernimmt 45,5 %.

    Für Sie als Antragssteller spielt die Aufteilung keine Rolle. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie den Antrag auf Kostenübernahme sowohl bei der Kranken- als auch bei der Pflegeversicherung einreichen. Beigefügt werden sollte eine ärztliche Verordnung, aus der hervorgeht, warum das technische Hilfsmittel in diesem Fall notwendig ist. Wichtig zu wissen: Diese Richtlinie gilt nicht für Menschen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.

    Hebehilfen: den Rücken schonen, Sicherheit steigern

    Hebehilfen wie Patientenlifter oder Aufstehhilfen sind ebenfalls bewährte Hilfsmittel für die Pflege und erleichtern Ihnen die tägliche Versorgung erheblich. Mittels eines stabilen Metallgestells und eines Gurtsystems oder Tragetuchs wird die pflegebedürftige Person angehoben und beispielsweise sicher in einen Rollstuhl gesetzt. Je nach räumlichen Voraussetzungen und der verbliebenen Mobilität Ihres Angehörigen gibt es viele unterschiedliche Varianten von Hebehilfen. Die Geräte können beispielsweise an der Decke oder der Wand befestigt werden oder frei im Raum stehen.

    Kosten: Je nach Modell können technische Hebehilfen mehrere Tausend Euro kosten.

    Kostenübernahme: Hebehilfen für Pflegebedürftige gehören zu den doppelfunktionalen Hilfsmitteln, somit werden die Kosten von Pflegekasse und Krankenkasse übernommen. Anbieter von Hebehilfen oder Pflegeberatungen können Ihnen bei der Antragsstellung helfen.

    Treppenlifte: ein „Hilfsmittel“ für mehr Bewegungsfreiheit

    Treppenhilfen dienen dazu, den häuslichen Lebensraum Ihres bewegungseingeschränkten Angehörigen zu erweitern. Sogenannte Treppenlifte bestehen aus Schienen, die an der Treppe montiert werden, und einem Sitz oder einer Plattform, auf die der Rollstuhl geschoben werden kann. Die Person wird dann mit Hilfe eines Motors nach oben oder unten gefahren. Gurte und Armlehnen sowie ein Stoppknopf bieten nötige Sicherheit.

    Kosten: Sie hängen stark von der Treppenform, der Schienenlänge und eventuellen Extras ab. Einfache, gerade Liftsysteme sind ab etwa 3.000 Euro zu haben. Müssen Kurven oder andere Besonderheiten miteinbezogen werden, können schnell bis zu 10.000 Euro und mehr anfallen.

    Kostenübernahme: Treppenlifte sind zwar im Grunde ein „Hilfsmittel“, weil Sie Ihnen im Alltag helfen können, Hindernisse zu überwinden, gehören aber zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hat Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied einen Pflegegrad, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen.

    Treppensteiger: ein Motor liefert die nötige Kraft

    Wie der Treppenlift ist auch der elektrische Treppensteiger ein Hilfsmittel zur Überwindung von Treppenstufen. Er ist nicht fest installiert. Sie können an Rollstühle angebracht werden, es gibt sie jedoch auch mit einem Sitz. Für die meisten Modelle wird noch eine Begleitperson benötigt, die das Gerät festhält und lenkt. Den Kraftaufwand zur Überwindung der Treppe leistet jedoch ein Motor.

    Kosten: Sie hängen stark vom jeweiligen Modell des Treppensteigers ab. Einfache Ausführungen sind ab etwa 1.000 Euro erhältlich.

    Kostenübernahme: Treppensteiger sind wie Hebehilfen doppelfunktional und werden sowohl als „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ als auch als „Pflege-Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“ gelistet. Ihre Kosten werden gegebenenfalls von der Krankenkasse und der Pflegekasse beglichen. Ob die Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von den jeweiligen körperlichen Einschränkungen Ihres Angehörigen ab.

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    Elektronische Tablettenspender: helfen, die Einnahme nicht zu vergessen

    Ein elektronischer Tablettenspender erinnert Ihr Familienmitglied an die richtige und pünktliche Einnahme von Tabletten. Er verfügt über mehrere Fächer, in denen die Medikamente in der korrekten Dosis und für bestimmte Zeitpunkte aufbewahrt werden. Das Gerät wird so programmiert, dass es diese zu den richtigen Zeiten freigibt. Viele Tablettenspender geben ein akustisches oder visuelles Warnsignal ab, wenn die Zeit zur Einnahme gekommen ist. Einige können auch einen Alarm senden, wenn die Einnahme einmal nicht erfolgte.

    Kosten: Für einfache Tablettenspender liegen sie bei etwa 50 Euro. Besser ausgestattete Geräte können dagegen bis zu 500 Euro und mehr kosten.

    Kostenübernahme: Unter Umständen kann ein elektronischer Tablettenspender als Pflege-Hilfsmittel anerkannt und von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ihre Pflegekasse gibt dazu Auskunft.

    Seniorenhandy und Seniorentablet: simpel in der Bedienung

    Spezielle Smartphones und Tablets für Senioren sind zwar kein „Hilfsmittel“ im Sinne des Hilfsmittel-Verzeichnisses der Gesetzlichen Krankenversicherung, sie können aber für mehr Sicherheit im Alltag sorgen. Dabei punkten sie etwa mit einer einfachen Bedienbarkeit. Die Nutzeroberfläche besteht aus wenigen, einfachen Symbolen, die Schrift ist groß und gut lesbar. Die Anwendungen konzentrieren sich auf das Wesentliche wie Anrufe, Nachrichten schreiben und Kamerabedienung. Integriert werden können beispielsweise SOS-Tasten beziehungsweise Notfallknöpfe. So können vorher festgelegte Kontakte unkompliziert erreicht werden.

    Seniorentablets sind noch einfacher in der Bedienung. Feste Griffe ermöglichen das Halten beispielsweise auch bei Muskelschwäche oder Schmerzen in den Händen. Zudem verfügen sie über einen größeren Bildschirm, auf dem Fotos, Videos und Spiele noch komfortabler zu sehen sind.

    Kosten: Tastenhandys für Senioren beginnen ab etwa 50 Euro (ohne Vertrag), Senioren-Smartphones ab etwa 200 Euro. Senioren-Tablets steigen bei rund 100 Euro ein.

    Kostenübernahme: Seniorenhandys oder -tablets gehören, wie oben erwähnt, nicht zu den Hilfsmitteln oder technischen Pflege-Hilfsmittel. Daher werden die Kosten in der Regel weder von der Pflege- noch von der Krankenkasse bezuschusst.

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