Ich bin mir nicht sicher, wie ich mit dem Beipackzettel richtig umgehe: Was beinhaltet er? Wie lese ich ihn richtig? Was ist für mich darin besonders wichtig? Was mache ich, wenn ich etwas nicht verstehe oder mich Angaben verunsichern? Gibt es den Beipackzettel auch in großer Schrift, wenn ich die kleine Schrift nur schlecht lesen kann?
„Lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Diese Empfehlung hat wahrscheinlich jede Patientin oder jeder Patient schon einmal gehört. Doch einer Umfrage zufolge liest nur ein Viertel der Patienten jedes Mal vor der Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments den Beipackzettel, bei rezeptfreien Präparaten ist es sogar nur jeder Fünfte. Zu lang, zu klein geschrieben, zu unübersichtlich, zu schwer zu verstehen: Dies sind einige der Gründe, warum der Beipackzettel oftmals nicht richtig oder gar nicht gelesen wird. Doch das ist riskant, so beantwortet die Gebrauchsinformation viele wichtige Fragen.
Beipackzettel: Was sollten Patienten unbedingt beachten?
Bis zum Jahr 1961 gab es in Deutschland für den Vertrieb mit Arzneimitteln keine umfassende gesetzliche Regelung. Dies änderte sich durch das Arzneimittelgesetz (AMG) aus dem Jahr 1961. Seitdem sind die Arzneimittelhersteller gesetzlich dazu verpflichtet, die Patienten lückenlos über die Inhaltsstoffe, Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Risiken des Medikaments aufzuklären. Sogar die Reihenfolge der einzelnen Unterpunkte ist gesetzlich vorgeschrieben. Den Herstellern bleibt daher wenig Spielraum bei der Gestaltung der Beipackzettel. Dies betrifft auch die Lesbarkeit des Texts.
Für den Patienten sind vor allem die folgenden Punkte entscheidend und sollten nicht ignoriert werden:
1. Art und Dauer der Anwendung
Falls Ihr Arzt oder Ihre Ärztin keine anderen Angaben gemacht hat, ist hier beschrieben, wie, wann, wo, wie viele, wie oft und wie lange das Medikament eingenommen oder angewendet werden sollte. Zu viel oder zu wenig Wirkstoff oder ein falscher Einnahmezeitpunkt kann den Erfolg einer Therapie gefährden oder zu gesundheitlichen Problemen führen.
2. Anwendungsfehler und Überdosierung
Hier ist nachzulesen, was zu tun ist, wenn die Einnahme vergessen wurde oder doppelt erfolgt ist.
3. Gegenanzeigen
Achten Sie darauf, ob die hier aufgeführten Umstände, wie etwa bestimmte Krankheiten, bei Ihnen vorliegen. In diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker halten, um zu entscheiden, ob Sie das Medikament überhaupt einnehmen dürfen; gegebenenfalls wird Ihnen ein alternatives Präparat verschrieben.
4. Warnhinweise
Bei der Anwendung Ihres Medikaments gibt es Besonderheiten: Es enthält zum Beispiel Alkohol. Manche Arzneimittel beeinflussen auch das Reaktionsvermögen und somit die Fahrtüchtigkeit. Bitte beachten Sie daher die Warnhinweise.
5. Wechselwirkungen
Es gibt Medikamente und sogar Lebensmittel, wie zum Beispiel Milch oder Grapefruit, die sich mit bestimmten Wirkstoffen nicht vertragen. Solche Wechselwirkungen sollte man keineswegs unterschätzen. Denn die Wirkung eines Medikaments kann vermindert, verstärkt oder sogar aufgehoben werden. Zudem kann das Präparat dadurch kürzer oder länger wirken, als es soll. Fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt oder Apotheker um Rat und teilen Sie ihm mit, welche Medikamente Sie darüber hinaus einnehmen, um zu prüfen, ob sich die Medikamente „vertragen“ und keine gefährlichen Wechselwirkungen auftreten.
6. Nebenwirkungen
Oftmals macht dieser Punkt den größten Teil der Gebrauchsinformation aus. So muss jede Nebenwirkung, die auch nur einmal während der Studien zur Zulassung des Medikaments aufgetreten ist oder im Rahmen der Produktanwendung gemeldet wurde, auf-geführt werden – so selten sie auch vorkommen mag. Dennoch ist die Liste kein Grund zur Panik: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Nebenwirkung auftritt, ist in vielen Fällen gering. Tritt eine Nebenwirkung laut Beipackzettel „häufig“ auf, bedeutet das, dass 1 von 100 Patienten betroffen ist. Steht dort „gelegentlich“, ist es 1 von 1.000, „sehr selten“ bedeutet 1 von 10.000 Patienten. Sollten Nebenwirkungen auftreten, sprechen Sie das in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis an.
7. Haltbarkeit und Aufbewahrung
Auch diese Hinweise sind wichtig. Medikamente sollte man nicht mehr anwenden, wenn entweder die Haltbarkeit überschritten ist oder das Medikament nicht entsprechend den Vorschriften aufbewahrt wurde. Augentropfen beispielweise dürfen nach Anbruch nicht länger als vier bis sechs Wochen angewendet werden, da sonst die Gefahr besteht, dass diese verkeimen. Medikamente wie Insulin müssen im Kühlschrank aufbewahrt, andere vor Licht geschützt werden. Bitte entsorgen Sie Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, im Hausmüll.

Thomas Preis ist Vorsitzender des Vorstandes Apothekerverband Nordrhein e.V. Er ist am 22. Januar 1959 geboren und studierte Pharmazie in Düsseldorf. Seit 1990 leitet er die Alpha-Apotheke OHG in Köln. Berufsständisch ist er seit 1995 engagiert, und dabei seit 1999 Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. Er ist auch Mitglied im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), darüber hinaus stv. Vorsitzender des Verbandes Freie Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen (VFB NW) und Aufsichtsratsvorsitzender des standeseigenen Rechenzentrums, der ARZ Haan AG.
Beipackzettel: auch in Großdruck und als Audio verfügbar
Um den Therapieerfolg nicht zu gefährden, lesen Sie bitte den Beipackzettel aufmerksam. Beipackzettel in Großdruck oder als Audiodatei finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: https://www.patienteninfo-service.de/.
Sollten bei der Medikamenteneinnahme Nebenwirkungen auftreten oder haben Sie Bedenken bei der Einnahme, nutzen Sie die persönliche Beratung in der Apotheke. Die Arzneimittelfachleute in der Apotheke sind immer für Sie da.
In diesem Sinne verbleibe ich mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit,
Ihr
Apotheker
Thomas Preis