Angehörigen-Entlastungsgesetz: Finanzielle Entlastung für Angehörige

Finanzielle Entlastung
Wer pflegebedürftig ist und kein großes Vermögen hat, muss oft seine Angehörigen um finanzielle Hilfe bitten. Das soll sich mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ändern, das sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige unterstützen soll. Denn Pflege in Deutschland ist teuer. Bei rund 1.700 Euro monatlich liegt der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim. Und auch die häusliche Pflege kostet: Das Pendeln zwischen Beruf und Pflege zu Hause kann so zur Zerreißprobe werden.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sollen Kinder pflegebedürftiger Eltern deshalb finanziell entlastet werden. Unkalkulierbare finanzielle Forderungen sollen so ebenfalls wegfallen. Bislang müssen die Kinder bezahlen, wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Dies ändert sich mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz: Nun sollen Angehörige erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Dies gilt auch für pflegende Angehörige, die bereits für Pflegekosten aufkommen.
Angehörigen-Entlastungsgesetz bietet Hilfe
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz „längst überfällig“ sei. Ältere Menschen werden mit dem Gesetz ebenfalls unterstützt, Entscheidungen werden für sie einfacher. Das sieht auch Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, so: „Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat sich in einer Pressemitteilung ebenfalls positiv zum Angehörigen-Entlastungsgesetz geäußert: Der Gesetzesentwurf sehe gleiche Unterhaltsverpflichtungen sowohl bei Pflegebedürftigkeit als auch bei Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe vor. Dies trage zur Rechtsklarheit und -einheit bei.
bpa-Präsident Bernd Meurer warnt allerdings auch vor möglichen negativen Auswirkungen. Die zu erwartenden Mehrkosten könnten bei den Sozialhilfeträgern dazu führen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst günstig versorgt werden: „Die Wahlfreiheit der sozialhilfeberechtigten Personen und die Gleichberechtigung der Einrichtungen und Dienste müssen zwingend gewahrt bleiben. Es darf keinerlei Versorgungssteuerung durch die Sozialhilfeträger geben.“
Einkommen des Ehepartners wird nicht mehr mit einberechnet
Pro Sohn oder Tochter, also pro Unterhaltspflichtigem, liegen die Einkommensgrenzen bislang bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr; bei Familien bei 38.800 Euro netto.
Neu beim Angehörigen-Entlastungsgesetz ist, dass das Einkommen des Ehepartners nicht mehr mit einberechnet wird. So müssen auch Menschen mit einem Einkommen über 100.000 Euro nicht mit einer überdurchschnittlich hohen finanziellen Belastung rechnen.